Allgemeine Informationen
Die 24h-Betreuung ist steuerlich absetzbar
„Personenbetreuer Szojak GmbH“ informiert sich auch gerne über alle Möglichkeiten, wie Sie Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastung bei Ihrem Finanzamt geltend machen können und wo Sie weiterführende Informationen dazu finden. Denn bei einer 24h-Betreuung zuhause sind die damit verbundenen Aufwendungen ab dem Bezug von Pflegegeld der Pflegestufe 1 steuerlich abzugsfähig.
Details erfahren Sie entweder persönlich von uns oder unter diesen Links:
Nutzen Sie die Möglichkeiten von Förderungen
Wenn Ihr Angehöriger rund um die Uhr betreut werden muss, Pflegegeld nach Stufe 3 oder höher bezieht und das monatliche Nettoeinkommen € 2.500,- nicht übersteigt, hat er bei Vorliegen diverser Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Förderung von € 400,- pro Monat/pro Betreuerin (in der Regel 800,- bei 2 wechselnden Betreuerinnen).
Wir informieren Sie gerne persönlich über die Förder-Möglichkeiten für Ihren individuellen Pflegebedarf. Vorab empfehlen wir auch folgenden Link: